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Ansparabschreibung bei unentgeltlicher Betriebsübergabe
Bei der unentgeltlichen Übergabe eines Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist im Jahr des Erwerbs dem Betriebsübernehmer die Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII B 54/01, EFG 2001 S. 1117) nicht zu gewähren, wenn zum Schluss des der Übergabe vorangehenden Wj beim Betriebsübergeber die in § 7g Abs. 2 EStG genannten Größenmerkmale nicht erfüllt sind.