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Voraussetzungen gewillkürten Betriebsvermögens
Gem. (n. v.) kann ein WG nicht allein aufgrund der (subjektiven) Willensbetätigung des Stpfl. als Betriebsvermögen gewillkürt werden. Die Annahme gewillkürten Betriebsvermögens setze voraus, dass das WG objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sei, das Betriebskapital zu verstärken.