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Zuschreibungsgebot nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG
Nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 sind AfaA zulässig. Soweit der Grund hierfür in späteren Wj entfällt, ist in diesen Fällen der Gewinner-
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mittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Diese Vorschrift ist erstmals für das nach dem 31. 12. 1998 endende Wj anzuwenden (§ 52 Abs. 21 Satz 2 EStG). Gem. II 20 ist eine Zuschreibung auch dann vorzunehmen, wenn die für die AfaA maßgebenden Gründe in vor dem 1. 1. 1999 endenden Wj entfallen sind.