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Verspätungszuschlag bei gefaxter Umsatzsteuervoranmeldung
Eine durch Telefax übermittelte Umsatzsteuervoranmeldung genügt gem. nrkr. (BFH-Az.: V R 31/01, EFG 2001 S. 548) den Anforderungen des § 18 Abs. 1 UStG, wenn sie auf einem amtlichen Vordruck erstellt wurde. Dem stehe nicht entgegen, dass lediglich auf dem amtlichen Vordruck und nicht auch auf dem übermittelten Fax eine Unterschrift im Original vorhanden sei.