Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rücklage für Ersatzbeschaffung
Die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung erfordert gem. nrkr. (BFH-Az.: IV B 148/00, EFG 2001 S. 210) die Errichtung und Nutzung eines funktionsgleichen WG. Hiergegen bestünden auch unter Berücksichtigung der in der Land- und Forstwirtschaft bestehenden wirtschaftlichen Besonderheiten keine verfassungsrechtlichen Bedenken.