Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Belegmäßiger Nachweis der Steuerbefreiung für grenzüberschreitende Güterbeförderungen
Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen steuerfrei, wenn sie sich auf Gegenstände der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaates der EU beziehen und die Kosten für die Leistungen in der Bemessungsgrundlage für diese Einfuhr enthalten sind. Materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der leistende Unternehmer dies im Geltungsbereich der UStDV durch Belege nachweist (§ 20 Abs. 2 UStDV; Abschn. 47 Abs. 3 UStR 2000). Gem. ist es aus Vereinfachungsgründen bei der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nicht zu beanstanden, wenn der Unternehmer den in § 20 Abs. 2 UStG vorgeschriebenen Nachweis durch einen Beleg erbringt, aus dem sich eindeutig und leicht nachprüfbar ergibt, dass im Zeitpunkt seiner Leistungserbringung die Einfuhrumsat...