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BBK 21/2003 S. 4351
Auflösung der Ansparrücklage (§ 7g EStG)
Gem. rkr. (EFG 2003 S. 1368) ist die Ansparrücklage aufzulösen, wenn der Betrieb, für den sie gebildet worden ist, in eine PersGes eingebracht wird.