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Rückzahlung einer „Liquiditätsbeihilfe„ aus künftigen Erlösen
Wird die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung von künftigen Veräußerungsgeschäften abhängig gemacht, können gem. nrkr. (BFH-Az.: X B 89/03, EFG 2003 S. 1177) die Voraussetzungen für einen Passivierungsaufschub nach § 5 Abs. 2a EStG vorliegen, so dass eine Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung trotz ernstlicher Zweifel (bei Gefährdung des Steueranspruchs und Möglichkeit einer Sicherheitsleistung) nicht in Betracht kommt.