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BBK 20/2003 S. 4347

Kein gewillkürtes Betriebsvermögen bei Einnahmen-Überschussrechnung

Bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 EStG kommt die Bildung von gewillkürtem BV gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 17/03, EFG 2003 S. 1224) nicht in Betracht, weil bei dieser Gewinnermittlungsart wegen der fehlenden Buchführung eine eindeutige Zuordnung des WG zum BV nicht gewährleistet ist. Weil im Gegensatz dazu bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) die Buchführung als Voraussetzung für die Willkürung regelmäßig vorliege, sei die bestehende ungleiche Behandlung von gewillkürtem BV bei beiden Gewinnermittlungsarten gerechtfertigt. Sie verstoße auch nicht gegen das Erfordernis der Identität des Totalgewinns bei beiden Gewinnermittlungsarten.

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