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BBK 19/2003 S. 4341

Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Die Abgabe von USt-Voranmeldungen wurde durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) mit Wirkung ab neu geregelt. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die USt für das vorangegangene Kj mehr als 6 136 €, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG). Ergänzend zum BStBl I S. 828, gilt gem.   S 7346 - 126 - StH 442/S 7346 - 77 - StO 352 Folgendes: Für alle nach dem neu gegründeten Unternehmen gilt gem. § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG für das Jahr der Gründung und im Folgejahr die Pflicht zur monatlichen Abgabe der Voranmeldungen; jedoch nicht für Kleinunternehmer, pauschalierende Land- und Forstwirte und Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug. Beantragt ein Viert...