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BBK 16/2003 S. 4330

Erleichterte Trennung der Bemessungsgrundlagen (§ 63 Abs. 4 UStDV)

Der Unternehmer kann eine erleichterte Trennung der Bemessungsgrundlagen nach Steuersätzen (§ 63 Abs. 4 UStDV) nur mit Genehmigung des FA vornehmen (vgl. Abschn. 259 Abs. 1 UStR). Gem. darf eine erleichterte Trennung der Entgelte dem Unternehmer nicht genehmigt werden, wenn ihm die genaue Ermittlung der zum ermäßigten und allgemeinen Steuersatz steuerpflichtigen Umsätze zuzumuten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Unternehmer eine elektronische Registrierkasse verwendet, mit der die den verschiedenen Steuersätzen unterliegenden Verkäufe besonderen Warengruppentasten zugeordnet, gespeichert und über die Warengruppenberichte ausgelesen werden können. Vor der Genehmigung einer erleichterten Trennung der Entgelte sei deshalb in geeigneter Weise festzu...