Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Folgen der Haftungsbeschränkung bei einer GbR
Mit hat der BGH entschieden, dass für die im Namen einer GbR begründeten Verbindlichkeiten die Gesellschafter kraft Gesetzes auch persönlich haften und diese Haftung nicht durch einen Namenszusatz (z. B. „GbR mbH„) oder einen anderen Hinweis beschränkt werden kann, der den Willen, nur beschränkt für die Gesellschaftsverbindlichkeiten einzustehen, verdeutlicht. Mit Vfg. vom - S 2241 A - St 31 3 hat die OFD Koblenz die zu den ertragsteuerlichen Folgen dieses Urteils ergangenen und vom - IV A 6 - S 2240 - 49/01 mit Erläuterungen sowie einem Beispiel zur Berücksichtigung höherer AfA aufgrund der Aufdeckung stiller Reserven versehen. ?Hinweis: Der Volltext der Vfg. kann beim NWB-Kundenservice unter T...