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Bewertung von GmbH-Anteilen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Steigt der Teilwert einer GmbH-Beteiligung nach einer zuvor erfolgten ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung, so ist der Wertzuwachs gem. rkr. (EFG 2003 S. 1681) nach der Neuregelung des § 6 Abs. 1 EStG 1999 gewinnwirksam zu erfassen. Durch die Übergangsvorschriften würden die Zuschreibungsgewinne durch die Wertaufholungsrücklage über fünf Jahre erstreckt. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1999 beinhalte lediglich eine unbedenkliche tatbestandliche Rückanknüpfung.