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Sonderabschreibung bei degressiver AfA
Hat ein Stpfl. ursprünglich die degressive AfA i. S. des § 7 Abs. 2 EStG gewählt, kann er gem. nrkr. (BFH-Az.: I B 11/03, EFG 2003 S. 217) selbst nach einem Wechsel zur linearen AfA gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 EStG während des Begünstigungszeitraums im Regelfall keine Sonderabschreibungen für dasselbe WG geltend machen (§ 7a Abs. 4 EStG).