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BBK 4/2003 S. 4284

Heilung der Rechtswidrigkeit einer Ermessensentscheidung

Die Nachholung der Beauftragung einer anderen Finanzbehörde mit der Außenprüfung erst während des finanzgerichtlichen Verfahrens stellt gem. rkr. (EFG 2003 S. 64) hinsichtlich der angefochtenen Prüfungsanordnung keine bloße Ergänzung der Ermessenserwägungen i. S. des § 102 Satz 2 FGO dar, sondern deren vollständige Nachholung eines selbständigen Teils der Ermessensentscheidung. Eine Heilung sei folglich nicht mehr möglich (entschieden unter Bezug auf § 126 AO; § 102 FGO i. d. F. des StÄndG 2001).