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Personengesellschaft; Behandlung von Verlusten eines in die Stellung als Kommanditist wechselnden Komplementärs
Wechselt der Komplementär einer KG in die Stellung als Kommanditist, unterliegt der ihm zuzurechnende Verlustanteil bis zur Eintragung seines Wechsels in der Gesellschafterstellung im Handelsregister nicht den Beschränkungen des § 15a EStG. Soweit der ihm zuzurechnende Verlustanteil nach diesem Zeitpunkt entstanden ist, ist dieser jedenfalls in Höhe seiner Hafteinlage sofort ausgleichs- und abzugsfähig. In welchem Umfang sein Verlust den Beschränkungen des § 15a EStG unterliegt, ist ggf. im Wege der Schätzung pro rata temporis zu ermitteln (nrkr. (BFH-Az.: VIII R 81/02, EFG 2003 S. 36).