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BBK 4/2003 S. 4281

Kosten eines Erststudiums immer Ausbildungskosten

Aus Gründen der Rechtssicherheit, der klaren Abgrenzung von Ausbildung und Fortbildung und der gleichmäßigen Behandlung von Erststudienkosten bei Studien sofort nach der Schulausbildung oder nach einer zwischenzeitlichen Berufstätigkeit ist gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 53/02, EFG 2003 S. 78) an der Zuordnung der Erststudienkosten zu den Ausbildungskosten festzuhalten.