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HäuslichesArbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichenTätigkeit
Für einen angestellten Praxisconsultanten mit externem Büro bildet gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 78/02, EFG 2003 S. 33) der häusliche Arbeitsbereich den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b; § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5; § 19 EStG).