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BBK 2/2003 S. 4276

Auslegung tatsächlicher Verständigungen über angemessene Geschäftsführergehälter

Über die Angemessenheit von Geschäftsführergehältern kann sich eine GmbH mit dem FA verbindlich verständigen, soweit hierin eine Klärung der tatsächlichen Vorfragen der Angemessenheitsprüfung zu sehen ist. Dies entschied das FG Saarland mit rkr. Urteil vom – 1 K 127/99 (EFG 2002 S. 1562). Die Erklärungen der Beteiligten sind nach Treu und Glauben und der Verkehrsauffassung auszulegen, Tantiemen sind Lohnzusätze im Sinne einer solchen Verständigung, selbst wenn sie in der beispielhaften Aufzählung derselben nicht enthalten sind.