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BBK 2/2003 S. 4275

Schuldzinsen als Betriebsausgaben bei Schenkung und Rückgewähr als Darlehen?

Darlehenszinsen sind nicht als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) abziehbar, wenn der als Darlehen bezeichnete Geldbetrag zuvor vom Betriebsinhaber einem Angehörigen mit der Maßgabe zugewendet wurde, ihn dem Betrieb sogleich wieder zur Verfügung zu stellen, und die Hingabe sowie die Rückgabe des Geldes durch einen Gesamtplan miteinander verbunden sind. Ob ein solcher Gesamtplan vorliegt, ist vom FG anhand von Indizien festzustellen. Vorgänge, die vorrangig der Regelung der Unternehmensnachfolge dienen, sind grundsätzlich der Privatsphäre zuzuordnen (, BFH/NV 2003 S. 26).