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Unrichtige Bezeichnung des Steuersubjekts in der Prüfungsanordnung
Gem. rkr. (U) (EFG 2002 S. 1343) hemmt eine Prüfungsanordnung gegen den angeblichen Rechtsnachfolger einer GbR nicht den Ablauf der Festsetzungsfrist gegen die GbR. Eine PersGes bleibt Prüfungssubjekt, solange das Rechtsverhältnis zwischen PersGes und Finanzbehörde noch nicht endgültig abgewickelt ist.