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Nutzungsdauer und Restbuchwert bei Wirtschaftsgebäuden in Leasingfällen
Die OFD Hannover weist mit Vfg. vom – S 2170 – 19 – StH 221/S 2170 – 22 – St O 221 auf Folgendes hin: Nach dem – 25 – 31 1 ist für die Zurechnung unbeweglicher WG bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen für Betriebsgebäude i. S. des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG auf der Grundlage der damals geltenden Abschreibung i. H. von 4 v. H. eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde zu legen. Durch das StSenkG vom (BStBl I S. 1428) wurde die Abschreibung von 4 v. H. auf 3 v. H. abgesenkt, woraus sich ein Absetzungszeitraum von 33 Jahren und 4 Monaten ergibt. Für Finanzierungs-Leasing-Verträge über Betriebsgebäude, die der neuen Abschreibungsregelung unterliegen, ist daher der geänderte Absetzungszeitraum maßgeblich.