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BBK 1/2003 S. 4269

Personalberater als Gewerbetreibender (§ 15, § 18 EStG; § 2 Abs. 1 GewStG)

Wird ein als Personalberater tätiger Dipl.-Kaufmann dafür honoriert, dass er seinen Auftraggebern von ihm ausgesuchte Kandidaten für eine zu besetzende Stelle vermittelt, übt er insoweit eine gewerbliche und nicht eine freiberufliche Tätigkeit aus ().