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BBK 24/2002 S. 4266

Pensionsrückstellung bei Übertragung einer Direktzusage auf eine Unterstützungskasse

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF auf die Anfrage einer Gruppenunterstützungskasse zur Bildung einer Pensionsrückstellung bei Übertragung einer Direktzusage auf eine Unterstützungskasse nach Eintritt des Versorgungsfalls wie folgt Stellung genommen (mitgeteilt mit St 124 – S 2176 – 8/99): Steht nach der Pensionszusage fest, dass die Pensionsverpflichtung bei Eintritt des Versorgungsfalls auf eine außerbetriebliche Versorgungseinrichtung übertragen wird, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a EStG nicht zulässig (R 41 Abs. 3 Satz 7 EStR). In diesen Fällen mangelt es aus Sicht des Versorgungsverpflichteten an der Wahrscheinlichkeit einer unmittelbaren Inanspruchnahme aus der Verpflichtung (vgl. auch R 31 c Abs. ...