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Schätzung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach § 162 AO
Führen Land- und Forstwirte, die zur Buchführung verpflichtet sind, keine ordnungsgemäßen Bücher, ist der Gewinn nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG zu schätzen. Dies gilt auch für Land- und Forstwirte, die weder zur Buchführung verpflichtet sind noch die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 2 bis 4 EStG erfüllen, wenn sie keine Bücher geführt und auch die Betriebseinnahmen und -ausgaben nicht aufgezeichnet haben. Mit Vfg. v. 10. 10. 2002 – S 2150 a – 57/St 31 hat die OFD Nürnberg die Richtsatzsammlung 2002 zur Schätzung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach § 162 AO bekannt gemacht.
Hinweis: Der Volltext der 25-seitigen Vfg. kann beim Kundenservice des NWB-Verlags unter Tel.: 0 23 23/1 41-1 71 oder per E-Mail: service@nwb.de angefordert werden.