Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abzinsung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Gem. rkr. (EFG 2002 S. 1370) sind Rückstellungen für das Erstattungsrisiko nach § 128 AFG nicht nach § 6a EStG (analog) zu bewerten. Öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten enthielten regelmäßig keinen (verdeckten) Zinsanteil, so dass eine Rückstellung für derartige ungewisse Verbindlichkeiten nicht abzuzinsen sei.