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KG; Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Veräußert ein Mitunternehmer einen Teil seines Kommanditanteils, so ist dessen Wert gem. nrkr. (BFH-Az.: IV B 120/02, EFG 2002 S. 1309) bei der Gewinnermittlung grundsätzlich auch dann mit dem entsprechenden Bruchteil des Buchwerts des gesamten Mitunternehmeranteils (sog. Durchschnittsbewertung) anzusetzen, wenn dieser Anteil zuvor entgeltlich erworben wurde.