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BBK 22/2002 S. 4259

Mindestgröße eines Forstbetriebs

Zur Frage, ob ein Forstbetrieb i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorliegt, hat die – 7 – St II 20 wie folgt Stellung genommen: Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Walderzeugnissen (Nutzhölzer). Ein Forstbetrieb erfordert demnach eine geschlossene, mit Nutzhölzern bepflanzte Waldfläche von einer bestimmten Mindestgröße und ihre Bewirtschaftung. Ausgehend hiervon ist bei Flächen mit Nutzholzbestand zu prüfen, ob die Fläche nach ihrer Größe und dem jeweiligen Holzbestand zur Erzielung von Einkünften objektiv geeignet ist. Dabei ist die Höhe des zu erwartenden Gewinns nicht allein von der Größe der Forstfläche, sondern entscheidend auch von dem Umfang und ...