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BBK 22/2002 S. 4258

Betriebsausgabenabzug für vergebliche Mietaufwendungen (§ 4 Abs. 4 EStG)

Mietzahlungen für eine Wohnung in A können dann als vergebliche Aufwendungen zum Betriebsausgabenabzug führen, wenn der zunächst als privat zu wertende Abschluss des Mietvertrags durch betriebliche Ereignisse überlagert wird. Dies kann der Fall sein, wenn im Hinblick auf eine geplante Betriebseröffnung im Ort A der (Mit-)Inhaber dort eine Wohnung befristet anmietet, der Betrieb aber kurzfristig in Ort B errichtet wird und der Inhaber in B eine weitere Wohnung mietet, in die er einzieht ().