Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 22/2002 S. 4258

Anforderung an die Leistungsangaben in Abrechnungspapieren für den Vorsteuerabzug

Abrechnungen über angeblich gelieferte hochpreisige Markenuhren mit regulären Verkaufspreisen von 5 000 DM aufwärts, die als Leistungsbeschreibung lediglich die Angabe „diverse Armbanduhren„ enthalten, lassen gem. nrkr. (BFH-Az.: V B 119/02, EFG 2002 S. 1334) keine Identifizierung der abgerechneten Gegenstände zu und berechtigen deshalb nicht zur Ausübung des Vorsteuerabzugs.