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BBK 21/2002 S. 4256

Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG und Rücklage nach § 52 Abs. 16 EStG

Nach dem (BStBl I S. 372) ist das Tatbestandsmerkmal der dauerhaften Wertminderung in § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG so zu verstehen, dass ein Wertansatz unterhalb der Bewertungsobergrenze nicht gerechtfertigt ist, wenn lediglich eine auf allgemeine Preisschwankungen gestützte Wertminderung vorliegt. Bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist in der Zeit zwischen 1984 und 1994 ein erheblicher Preisrückgang eingetreten. Daraufhin sind zahlreiche Teilwertabschreibungen für den landwirtschaftlichen Grund und Boden vorgenommen worden. Soweit dieser nachhaltige Preisrückgang noch nicht wieder aufgeholt ist, sind die deshalb vorgenommen Teilwertabschreibungen gem. – 1 St 41/42 aufgrund einer dauerhaften Wertminderung vorgenommen worden ...