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BBK 19/2002 S. 4247

Kapitalgesellschaft; Anerkennung von Tantiemezusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Mit Urteil v. – I R 27/99 (BBK KN-Nr. 228/2001) hat der BFH zu Grundsätzen bei der körperschaftsteuerlichen Anerkennung von Tantiemezusagen (insbesondere von Nur-Tantiemezusagen) an den Ges.-Gf. Stellung genommen. Gem. – 175 – StH 231/S 2742 – 91 – StO 214 sind künftig ergänzend zu Abschn. 33 KStR nachfolgende Grundsätze bei der Anerkennung von Tantiemezusagen an Ges.-Gf. anzuwenden: (a) Nach Abschn. 33 Abs. 2 Satz 1 KStR können Tantiemezusagen an mehrere Ges.-Gf., die insgesamt die Grenze von 50 % des Jahresüberschusses übersteigen, zu einer vGA führen. Diese Grenze ist auch bei Tantiemezusagen an einen Ges.-Gf. maßgebend. Bemessungsgrundlage für die 50 %-Grenze ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss vor Abzug der Gewinntantieme und der ertragsabhängi...