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BBK 19/2002 S. 4245

Bundesbürgschaften für den Mittelstand

Im Jahre 2001 wurden an 13 200 mittelständische Unternehmen durch den Bund verbürgte Betriebsmittel und Liquiditätshilfekredite über die bundeseigenen Förderbanken DtA und KfW gegeben. Zusätzlich haben im letzten Jahr rund 6 000 Unternehmensgründer einen zu 80 % vom Bund verbürgten Gründerkredit bekommen. Ferner haben etwa 120 000 mittelständische Betriebe zinssubventionierte Investitionskredite im Gesamtvolumen von 15 Mrd € erhalten. Zu den Hilfsmaßnahmen gehören auch die Runden Tische der DtA gemeinsam mit den Kammern. Dort wird versucht, in Not geratene Unternehmen durch eine Problemanalyse, gezielte und kostenlose Beratung sowie Hilfen bei der Finanzierung zu unterstützen. Mittlerweile arbeiten 47 Runde Tische in ganz Deutschland. Bei der Mitte Juli 2002 eingerichteten BMWi-Finanzierun...