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Teilwertabschreibung auf einen sog. Überpreis
Ein die Anschaffungskosten beim Erwerb eines Grundstücks erhöhender Überpreis kann eine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Vergleichswert zu einem späteren Bilanzstichtag allein nicht begründen. Er nimmt jedoch grundsätzlich an einer Teilwertabschreibung aus anderen Gründen verhältnismäßig teil (, BFH/NV 2002 S. 1021).