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BBK 18/2002 S. 4243

Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in gewerbliche Einkünfte

Durch die Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu gewerblichen Einkünften entsteht nicht die Möglichkeit, Aufwand als AfA und Wareneinsatz doppelt zu berücksichtigen. Bestehen bei den Überschusseinkünften Wahlrechte nicht und wurde deshalb der Sachverhalt als Aufwand verbucht, können Bilanzierungswahlrechte nicht im Jahr der ersten Bilanzerstellung nachgeholt werden, auch wenn eine Bilanzierung wegen einer anderen rechtlichen Qualifizierung der Einkünfte bislang unterblieb (nrkr. , BFH-Az.: III B 69/02, EFG 2002 S. 1033).