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BBK 18/2002 S. 4242

Bewertung von Verbindlichkeiten bei voraussichtlich dauernder Werterhöhung bei Kursschwankungen

Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten, die Kursschwankungen unterliegen (z. B. Fremdwährungsverbindlichkeiten), gilt gem. IV A 6 – S 2175 – 7/02 u. a. Folgendes (im Volltext abgedruckt in StuB 2002 S. 865): (a) Grundsätze: Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Ist die Höhe der Rückzahlungsverpflichtung von einem bestimmten Kurswert abhängig, ist grundsätzlich der Wert zum Zeitpunkt des Entstehens der Verbindlichkeit maßgebend. Nur unter der Voraussetzung einer voraussichtlich dauernden Erhöhung des Kurswerts kann an den nachfolgenden Bilanzstichtagen der höhere Wert angesetzt werden. Eine voraussichtlich dauernde Erhöhung des Kurswerts einer Verbindlichkeit liegt nur bei einer nachhaltigen Erhöhung des ...