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BBK 18/2002 S. 4241

Multisektoraler Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben

Die Europäische Kommission hat am einen neuen „Multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben„ verabschiedet und am im Abl. EG 2002 Nr. C 70 S. 8 bekannt gemacht. Dieser Rahmen ersetzt den multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben v. und kann im Internet unter www.europa.eu.int abgerufen werden. Der neue multisektorale Regionalbeihilferahmen ist vorbehaltlich der Sonderregelungen für die Stahlindustrie, Kfz-Industrie und Kunstfaserindustrie ab dem anzuwenden. Mit Schreiben v. – IV A 5 – InvZ 1271 – 13/02/IV A 6 – S 2183b – 9/02 hat das BMF auf besondere Einzelregelungen für die Stahlindustrie, die Kfz-Industrie, die Kunstfaserindustrie sowie den Schiffbau hingewiesen.