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Empfehlungen der EU-Kommission zur Unabhängigkeit von Abschlussprüfern
Die EU-Kommission hat mit Rechtsakt v. 16. 5. 2002 (2002/509/EG, Abl Nr. L 191 S. 22-57) eine Empfehlung zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in der EU – Grundprinzipien bekannt gemacht. Die Empfehlungen gliedern sich in Ausführungen zum Rahmenkonzept bei Pflichtprüfungen (Objektivität, Integrität, Unabhängigkeit sowie Schutzmaßnahmen), zu besonderen Umständen (finanzielle, geschäftliche, verwandtschaftliche Beziehungen), Nichtprüfungsleistungen, Honoraren sowie zu Rechtsstreitigkeiten.