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Bilanzänderung bei Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG
Wird im Falle der Veräußerung eines Betriebsgrundstücks ein Antrag auf Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG erst im finanzgerichtlichen Verfahren über zwei Jahre nach Erlass des Steuerbescheids, in dem die Erlöse erfasst sind, gestellt, fehlt es sowohl am engen sachlichen als auch am engen zeitlichen Zusammenhang für eine Bilanzänderung (rkr. , EFG 2002 S. 803).