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Steuerfahndungsprüfung bei gleichzeitiger Außenprüfung
Gem. (BFH/NV 2002 S. 748) ist der Stpfl. während der Anordnung einer Außenprüfung nicht vor der Durchführung einer Steuerfahndungsprüfung geschützt. Das Verfahren zur Aufklärung von Steuerstraftaten und das Verfahren zur Aufklärung der Besteuerungsgrundlagen seien voneinander unabhängig und könnten nebeneinander durchgeführt werden.