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BBK 14/2002 S. 4228

Kapitalgesellschaft; Aktivierung des Anspruchs aus der Körperschaftsteuerminderung in der Handelsbilanz

Zur Frage, ob der Anspruch auf Minderung der Körperschaftsteuer 2002, der sich nach § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG n. F. infolge einer in 2002 beschlossenen und auch abgeflossenen Gewinnausschüttung für 2001 ergibt, handelsrechtlich bereits in der Schlussbilanz für das Geschäftsjahr 2001 einzubuchen und damit Bestandteil des Jahresergebnisses 2001 ist, hat das IV A 2 – S 2741 – 4/02 wie folgt Stellung genommen: Nach dem grundsätzlich auf der Ebene der Gesellschaft für Ausschüttungen bis zum geltenden Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren galt für Ausschüttungen ein anderer Körperschaftsteuersatz als für einbehaltene Gewinne. Nach dem Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren ab 2001 gibt es nur einen einheitlichen Körperschaftsteuersatz (§ 23 KStG); ...