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BBK 14/2002 S. 4227
Abgrenzung von laufendem Gewinn und Veräußerungsgewinn bei Grundstücksverkäufen
Ein Veräußerungsgewinn ist gem. (BFH/NV 2002 S. 783) zum laufenden Gewinn zu rechnen, wenn es sich um ein Geschäft handelt, mit dem die bisherige unternehmerische Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgeführt wird.