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BBK 14/2002 S. 4226

Aktivierung von Provisionsansprüchen bei Verträgen nach dem Altersvermögensgesetz

Zur Frage, wie der Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen nach dem AVmG ertragsteuerlich erfasst wird, hat das IV A 6 – S 2132 – 10/02 wie folgt Stellung genommen: Für die Frage der steuerlichen Behandlung von Provisionseinkünften eines selbständigen bilanzierenden Versicherungsvertreters gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen zur Erfassung von Betriebseinnahmen gem. §§ 4, 5 EStG. Bei der Gewinnermittlung nach dem Betriebsvermögensvergleich werden die Einnahmen in dem Zeitpunkt erfasst, in dem der Anspruch auf sie realisiert worden ist. Der Zeitpunkt, zu dem ein Anspruch auf Vermittlungsprovision im Versicherungsgeschäft realisiert ist, hängt von den Vertragsgestaltungen...