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BBK 14/2002 S. 4226
Rücklage nach § 3 ZRFG
Gem rkr. (EFG 2002 S. 791) kann die Vier-Jahresfrist des § 3 Abs. 2a ZRFG (i. d. F. des StÄndG 1991) durch das FA auch dann nicht verlängert werden, wenn die Fertigstellung der Baumaßnahme sich aus Gründen verzögert, die der Stpfl. nicht zu vertreten hat.