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BBK 14/2002 S. 4226

Rücklage nach § 3 ZRFG

Gem rkr. (EFG 2002 S. 791) kann die Vier-Jahresfrist des § 3 Abs. 2a ZRFG (i. d. F. des StÄndG 1991) durch das FA auch dann nicht verlängert werden, wenn die Fertigstellung der Baumaßnahme sich aus Gründen verzögert, die der Stpfl. nicht zu vertreten hat.