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BBK 13/2002 S. 4224

Voraussetzung für regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Flächen

Regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Flächen i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG sind nur solche, die dem Betriebsinhaber als Eigentümer oder als sonstiger Nutzungsberechtigter zuzurechnen sind und die auch von ihm tatsächlich bewirtschaftet werden. Maßgeblich hierfür ist, dass der Nutzende die unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit auf die Bewirtschaftung hat und das volle Bewirtschaftungsrisiko trägt (nrkr. ; BFH-Az.: IV R 55/01, EFG 2002 S. 622).