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BBK 12/2002 S. 4220

Prüfung der Vorratsinventur

Der HFA des IDW hat am den Entwurf des IDW-Prüfungsstandards „Prüfung der Vorratsinventur (IDW EPS 301)„ verabschiedet und in WPg 2002 S. 593 ff. veröffentlicht. Das IDW legt in dieser Verlautbarung die Grundsätze dar, nach der WP als Abschlussprüfer die Vorratsinventur prüfen, um sich vom Vorhandensein, von der Vollständigkeit und der Beschaffenheit der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vorräte zu überzeugen. Die Prüfung der Bewertung der Vorräte ist nicht Gegenstand dieses IDW-Prüfungsstandards. Geregelt werden die Pflichten der gesetzlichen Vertreter und des Abschlussprüfers, die Planung und Durchführung der Inventurprüfung, die Dokumentation der Prüfung der Vorratsinventur sowie die Übereinstimmung mit den ISA.