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BBK 12/2002 S. 4220

Abzug von Verlusten aus Warentermingeschäften als Betriebsausgaben

Verluste aus Warentermingeschäften können von einem Gewerbetreibenden als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die für die Abwicklung der Geschäfte erforderlichen Gelder vom betrieblichen Bankkonto geflossen und zeitnah buchungstechnisch erfasst worden sind und zu diesem Zeitpunkt noch nicht erkennbar war, dass sich Verluste aus den Geschäften ergeben würden. Die objektive Eignung der Warentermingeschäfte zur Stärkung des Betriebskapitals ist zu bejahen, wenn der Stpfl. einen Händler beauftragt hat, der nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Zeitpunkt der Beauftragung als besonders seriös und professionell anzusehen war (rkr. , EFG 2002 S. 606).