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AfA bei bespielten alten Instrumenten (§ 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG)
Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind (hier: Meistergeige) und die regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann gem. (BFH/NV 2002 S. 787) die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden, sofern der Stpfl. keine kürzere Nutzungsdauer nachweist (Bestätigung des , BBK KN-Nr. 115/2001). Es bestünden keine Bedenken, bei neuen Meistergeigen eine typisierende Nutzungsdauer von 50 Jahren zugrunde zu legen.