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BBK 11/2002 S. 4216

Versicherungsunternehmen; Bewertung von Vermögensgegenständen (§ 341b HGB)

Der Versicherungsfachausschuss des IDW hat am 8. 4. 2002 die Stellungnahme zur Rechnungslegung „Auslegung des § 341b HGB (neu) (IDW RS VFA 2)„ verabschiedet und in WPg 2002 S. 475 bis 477 veröffentlicht. Im Versicherungskapitalanlagen-Bewertungsgesetz (VersKapAG) v. 26. 3. 2002 wird § 341b HGB dergestalt geändert, dass Wertpapiere zwar weiterhin grundsätzlich nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften zu bewerten sind, dass sie jedoch dann nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten sind, wenn sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die IDW-Stellungnahme gibt Hinweise für eine sachgerechte Auslegung des geänderten § 341b HGB.