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Kapitalgesellschaft; Gewinnerzielungsabsicht in der Krise
Gem. rkr. (EFG 2002 S. 391) kann bei unzweifelhaft aktiv tätigen KapGes die Gewinnerzielungsabsicht fehlen, wenn angesichts entstandener Verluste objektiv nicht mehr mit der Entstehung eines Totalgewinns zu rechnen ist. Dies kann für atypisch stille Beteiligungen, die in der Krise eingegangen werden, mangels Gewinnerzielungsabsicht zur steuerlichen Nichtanerkennung führen.